Wurzelkanal­behandlung –
was bedeutet das genau
?

Im Inneren eines Zahnes befindet sich die Pulpa, ein Gewebe aus Nerven und Blutgefäßen, welches sich entzünden oder absterben kann. Als Folge treten Schmerzen u/o Schwellungen auf, der Prozess kann aber auch vollkommen unbemerkt ablaufen.

Ursachen hierfür sind:

  • Karies
  • Überbelastung
  • Undichtigkeit alter Wurzelfüllungen
  • Traumata (Unfall, Beschleifen von Zähnen)
  • Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis)
  • freiliegende Wurzeln

Ist ein Zahn irreversibel entzündet oder abgestorben, muss eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Dabei wird das Wurzelkanalsystem desinfiziert, von Geweberesten/ Keimen befreit und anschließend bakteriendicht verschlossen. Wegen der erhöhten Frakturanfälligkeit wurzelkanalbehandelter Zähne erfolgt der Wiederaufbau i.d.R. durch (Teil-)Kronen, die bei großen Defekten noch mit einem Stift in der Wurzel verankert werden.
Der Verzicht auf eine Behandlung kann zur Ausweitung der Entzündung auf den Kieferknochen führen. Folgen sind Schmerzen, Schwellungen, Eiterungen („Abszess“) bis hin zu (größeren) Zysten. Selbst wenn ein abgestorbener Zahn bisher noch keine Symptome verursacht, sollte eine Behandlung durchgeführt werden, da ein Aufflammen der Entzündung jederzeit möglich ist.

Welche Komplikationen können bei einer Wurzelkanalbehandlung auftreten?

  • Beschwerden am betroffenen Zahn, ggf. erst während/ nach der Behandlung
  • Vollständiger oder teilweiser Verschluss der Kanäle durch Zahnhartsubstanz („Obliteration“)
  • Wiederauftreten von Beschwerden und Entzündungen längere Zeit nach der Behandlung
  • Fraktur eines feinen Instruments im Wurzelkanal
  • Falscher Austritt des Instruments aus der Wurzel („Perforation“)
  • Überpressen des Wurzelfüllmaterials über die Wurzelspitze hinaus
  • Verfärbung/Abdunkeln des wurzelbehandelten Zahns
  • Irritation benachbarter anatomischer Strukturen

Bei schwerwiegenderen Komplikationen oder anhaltenden Beschwerden ist eine Resektion der Wurzelspitze oder gar die Entfernung des Zahnes notwendig.

Verhalten nach der Behandlung:
Um Verletzungen der Wange, Lippe und Zunge zu vermeiden, verzichten Sie bis zum Abklingen der Betäubung noch auf das Essen. Bei Fortbestehen oder Verstärkung von Beschwerden sollten Sie erneut in der Praxis vorstellig werden.